Presse
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Pressemitteilung
Testpflicht für ambulante Patientinnen und Patienten im EKM
Ab Montag, 24. Januar 2022, müssen ambulante Patientinnen und Patienten im Evangelischen Krankenhaus Mülheim (EKM) einen negativen Test nachweisen, unabhängig von ihrem Immunstatus.
Personen, die zu einem Termin beispielsweise in die Sprechstunde einer Fachabteilung oder ins Aufnahme- und Sprechstundenzentrum des EKM kommen, benötigen dann einen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt auch für Geimpfte und Geboosterte.
Patientinnen und Patienten werden weiterhin gebeten, möglichst allein zu kommen. Sollte eine Begleitperson zwingend notwendig sein, gilt die Testnachweispflicht auch für sie.
Notfallpatientinnen und -patienten, die die Zentrale Notaufnahme, den Kreißsaal, die Gynäkologische Ambulanz oder die Augenklinik aufsuchen, sowie deren zwingend notwendige Begleitperson sind von dem Testnachweis ausgenommen. Sie werden vor Ort getestet.