Presse

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Pressemitteilung


31.03.21

Sonderbesuche im EKM nur noch mit Schnelltest

Das Besuchsverbot im EKM wird weiterhin aufrechterhalten. Angehörige mit einem Sonderbesuchsrecht müssen ab Donnerstag, 1. April 2021, einen negativen Schnelltest vorlegen.


Schwerstkranke und Palliativ-Patienten sowie werdende Mütter dürfen in Ausnahmefällen trotz Besuchsverbot im EKM besucht werden. Das Sonderbesuchsrecht muss mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Neu ist, dass jeder Besucher einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle vorweisen muss. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Auf den Seiten des Gesundheitsamts der Stadt gibt es eine Liste aller Einrichtungen, die einen kostenlosen Schnelltest anbieten.

Besuchszeiten und Schnelltests an Wochenenden und Feiertagen

An Wochenenden und Feiertagen sind Besuche für Angehörige mit Sonderbesuchsrecht nur zwischen 13 und 16 Uhr möglich. Dafür kann an diesen Tagen der Schnelltest in der Krankenhaus-Abstrich-Ambulanz kostenlos durchgeführt werden.

Besucher mit Sonderbesuchsrecht melden sich zunächst an der Information im Foyer des EKM. Dort erhalten sie die Unterlagen, mit denen sie zur Krankenhaus-Abstrich-Ambulanz ins Haus F gehen. Diese ist zwischen 11 und 14 Uhr geöffnet, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Ist der Schnelltest negativ, gehen sie zurück ins Haupthaus und können nach der Registrierung durch die Mitarbeitenden des EKM zu ihrem Angehörigen.