Presse

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Pressemitteilung


13.04.22

Neue Selbsthilfegruppe für Defibrillator-Träger am EKM in Vorbereitung

Zur Gründung der Gruppe ist am 27. April 2022 ab 18 Uhr eine Veranstaltung im EKM geplant. Ziele des Abends sind, dass sich Betroffene unverbindlich informieren können und sie miteinander in den Austausch kommen.


„Eine Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet also nicht, gleich Mitglied einer Selbsthilfegruppe zu sein. Vielmehr soll sie zunächst eine Plattform bieten, um in den Austausch mit anderen Betroffenen zu kommen“, erklärt Silke Sauerwein, Leitung der Unternehmenskommunikation des EKM. „Wenn diese Veranstaltung Startpunkt für eine neue Selbsthilfegruppe in Mülheim wird, freuen wir uns natürlich sehr.“

Das Programm an dem Abend umfasst ein breites Angebot: Zunächst erklärt Dr. Iskandar Djajadisastra, Chefarzt der Kardiologie am EKM, die Voraussetzungen, wenn Menschen mit Defibrillator wieder Auto fahren wollen. Außerdem wird es Vorträge seitens der Selbsthilfe geben. Als Referentin geht Lena Schütter, Selbsthilfe-Büro Mülheim an der Ruhr, der Frage nach „Warum Selbsthilfe?“ Außerdem konnte Matthias Kollmar, 1. Vorsitzender der Geschäftsstelle Defibrillator (ICD) Deutschland e. V. für einen Vortrag unter dem Titel „Gemeinsam stark“ gewonnen werden. Von seinen ganz persönlichen Erfahrungen berichtet Georg Duchna, der seit 2000 Träger eines Defibrillators ist. Er möchte sich zukünftig gerne mit anderen Betroffenen treffen, um sich über die eigenen Erfahrungen und neue Informationen auszutauschen.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 27. April 2022, um 18 Uhr im Großen Kasino in Haus D des Evangelischen Krankenhaus Mülheim statt. Der Zugang erfolgt am besten über den Eingang Schulstraße 11.
Wichtig:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist eine Anmeldung bis zum 25. April 2022 entweder per E-Mail an unternehmenskommunikation@ategris.de oder Tel. 0208 309-2560 notwendig. Eine Teilnahme ist nur mit einem negativen Testergebnis eines Schnell- oder PCR-Tests möglich, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das Testergebnis muss von einer anerkannten Teststelle sein und zu der Veranstaltung mitgebracht werden. Dies gilt auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die geimpft oder genesen sind. In den Räumlichkeiten des Krankenhauses herrscht FFP2-Maskenpflicht (ohne Ventil).