Presse

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Pressemitteilung


26.01.21

Medizinische Masken auch im Krankenhaus Pflicht

Das EKM orientiert sich an der aktuellen Corona-Schutzverordnung und gewährt den Zutritt nur mit einem med. Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske.


Alltagsmasken sind somit ab sofort nicht mehr erlaubt, wenn man das Gelände des EKM betritt. Dies gilt für das gesamte Krankenhausareal sowie für die beiden Ärztehäuser am EKM.

„Wir empfehlen insbesondere Besuchern von Palliativpatienten das Tragen einer FFP2-Maske, denn so schützen sie ihre schwerstkranken Angehörigen am besten“, betont Prof. Dr. Heinz-Jochen Gassel, Ärztlicher Direktor am EKM. Für Sterbende und schwerstkranken Patienten gilt ein Sonderbesuchsrecht, das im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt vereinbart werden kann. Auch im Kreißsaal und auf der Wöchnerinnenstation gibt es eine Ausnahmeregelung, so dass werdende Mütter von einer Person begleitet und nach der Geburt besucht werden dürfen. Ansonsten gilt nach wie vor das generelle Besuchsverbot.

Ob das Krankenhaus grundsätzlich FFP2-Masken für Besucher und Patienten vorschreibt, will man heute noch nicht gänzlich ausschließen. „Je nach Infektionsgeschehen kann es sein, dass wir hier nochmal nachjustieren“, so Gassel.