Presse

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Pressemitteilung


17.05.22

Lockerung der Corona-Regelungen im EKM

Ab sofort können Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher das Krankenhaus auch wieder mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz betreten. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen; Ambulante Patientinnen und Patienten benötigen keinen Test mehr.


Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher können nun wieder selbst entscheiden, ob sie das Krankenhaus mit einer FFP2-Maske oder mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) betreten. Wichtig ist, dass die Maske weiterhin auch im Patientenzimmer getragen werden muss. In den Isolationsbereichen besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Besucherinnen und Besucher

Grundlage für die Lockerung der Maskenpflicht ist die Testpflicht für alle Beteiligten: Besucherinnen und Besucher benötigen weiterhin einen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, unabhängig von ihrem Immunstatus.

Auch die Besuchszeiten – montags, mittwochs und samstags von 15 bis 18 Uhr – bleiben unverändert. In dieser Zeit dürfen Patientinnen und Patienten von einer Person pro Tag Besuch für eine Stunde empfangen.

Ambulante Patientinnen und Patienten

Ab sofort müssen ambulante Patientinnen und Patienten keinen Test mehr vorweisen, wenn sie zum Beispiel zu einer Sprechstunde kommen. Die Testregelungen für stationäre Patientinnen und Patienten bleiben unverändert.