Presse

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Pressemitteilung


27.10.20

Generelles Besuchsverbot in den Ev. Krankenhäusern Mülheim und Oberhausen

Ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, gilt in beiden Krankenhäusern ein generelles Besuchsverbot. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen und die hohen Inzidenzwerte in Mülheim und Oberhausen.


Ausnahmen von dem Verbot gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern. Diese sind nach Absprache mit den verantwortlichen Ärzten mit einem Sonderbesuchsrecht möglich. Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten, Familienzimmer sind in beiden Häusern weiterhin möglich.
Wichtig dabei ist: Alle Besucher müssen sich weiterhin zur Registrierung an der Information im Eingangsbereich anmelden.

 

„Die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeitenden steht für uns immer im Mittelpunkt, daher bitten wir alle, sich an das Besuchsverbot zu halten“, sagt Nils B. Krog, Vorstandsvorsitzender der Ategris, in deren Trägerschaft die beiden Krankenhäuser sind. „Uns ist bewusst, dass das für Patienten und Angehörige eine schwierige Situation ist, daher hatten wir gehofft, ein erneutes Besuchsverbot zu vermeiden.“ Das sei aufgrund der aktuellen Zahlen aber leider nicht mehr möglich.

 

Angehörige und Freunde können für Patienten Taschen oder Geschenke an der Information abgeben. Sie werden von Mitarbeitenden auf die Patientenzimmer gebracht. Wichtig ist, dass der Name des Patienten und, wenn bekannt, die Station vermerkt sind.