Presse

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Pressemitteilung


09.06.21

EKM im Normalbetrieb – Besuche ab 10.06. unter Auflagen gestattet

Das EKM ist auf dem Weg zurück zur Normalität – zur Sicherheit für Patientinnen und Patienten und die Mitarbeitenden unter bestimmten Auflagen. Besuche sind ab Donnerstag, 10. Juni, wieder erlaubt.


„Wir freuen uns sehr, dass wir dank der sinkenden Inzidenzen unseren Normalbetrieb wieder aufnehmen konnten“, sagt Nils B. Krog, Geschäftsführer des EKM. „Unsere Operations-Säle werden wieder vollständig genutzt, alle Stationen sind geöffnet und natürlich bieten wir weiterhin unsere Sprechstunden in vollem Umfang an.“ Möglich sei diese Rückkehr zum normalen Krankenhausbetrieb, da nur noch wenige Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten benötigt werden. „Ab Donnerstag dürfen unsere Patientinnen und Patienten auch wieder Besuch empfangen.“

Besuchsregelungen

Besucht werden dürfen Patientinnen und Patienten ab dem vierten Liegetag. Ein Besuch ist nur für folgende Personen möglich:

  • Getestet: negatives Schnelltestergebnis eines anerkannten Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden
  • Geimpft: vollständige Impfung (die letzte Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt

Besucherinnen und Besucher müssen sich an der Information registrieren. Die Besuchszeit ist zwischen 15 und 18 Uhr für maximal 60 Minuten. Erlaubt ist pro Patientin oder Patient ein Besuch am Tag, in einem Patientenzimmer darf sich maximal eine Person zu Besuch aufhalten.

Im gesamten Krankenhaus gilt Maskenpflicht – Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten müssen eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen und den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.

„Die Lockerung des Besuchsverbots freut uns natürlich sehr für unsere Patientinnen und Patienten“, sagt Krog. „Es ist aber weiterhin sehr wichtig, dass sich alle an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, denn die Pandemie und damit auch die Infektionsgefahr sind noch nicht vorbei.“

Ein Sonderbesuchsrecht gilt weiterhin auch außerhalb der Besuchszeiten für Schwerstkranke, Palliativ-Patienten und Neugeborene. Dieses Sonderbesuchsrecht muss mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Mütter dürfen unter der Geburt begleitet werden, auch Familienzimmer sind möglich.

Die aktuellen Besuchsregelungen finden Sie immer auf der Seite Infos zum Corona-Virus.