Presse

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Pressemitteilung


21.07.21

EKM erlaubt Besuche ab dem Folgetag nach der Aufnahme

Das EKM können Patientinnen und Patienten ab Mittwoch, 30. Juni 2021, bereits ab dem Folgetag nach der Aufnahme besucht werden. Es gelten weiterhin folgende Besuchsregelungen.


  • Ein Besuch ist nur für folgende Personen möglich:     

    • Getestet: negatives Schnelltestergebnis eines anerkannten Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden
    • Geimpft: vollständige Impfung (die letzte Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
    • Genesen: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt

Besucherinnen und Besucher müssen sich an der Information registrieren. Die Besuchszeit ist zwischen 15 und 18 Uhr für maximal 60 Minuten. Erlaubt ist pro Patientin oder Patient ein Besuch am Tag, in einem Patientenzimmer darf sich maximal eine Person zu Besuch aufhalten.
 

Im gesamten Krankenhaus gilt Maskenpflicht – Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten müssen eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen und den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
 

Ein Sonderbesuchsrecht gilt weiterhin auch außerhalb der Besuchszeiten für Schwerstkranke und Palliativ-Patienten sowie Neugeborene. Dieses Sonderbesuchsrecht muss vorher mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Mütter dürfen unter der Geburt begleitet werden, auch Familienzimmer sind möglich.

Tipp: Die aktuellen Besuchsregelungen finden Sie auf der Seite Infos zum Corona-Virus.