Presse

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Pressemitteilung


25.01.22

Besuchsverbot am EKM ab 27.01.2022

Ab Donnerstag, 27. Januar 2022, gilt im Evangelischen Krankenhaus Mülheim erneut ein generelles Besuchsverbot. Grund dafür sind die rasant steigenden Infektionszahlen.


Ausnahmen gelten für Besuche bei Schwerstkranken sowie Palliativpatientinnen und -patienten. Mit den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten kann ein Sonderbesuchsrecht abgesprochen werden. Alle Personen mit diesem Sonderbesuchsrecht müssen einen negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, vorlegen und sich an der Information im Eingangsbereich registrieren.
 
Für den Kreißsaal gilt weiterhin: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten. Mütter und ihre Neugeborenen dürfen von einer Person besucht werden. Die aktuellen Regelungen für den Kreißsaal sind im Internet auf evkmh.de veröffentlicht.
 
Angehörige, Freundinnen und Freunde können für Patientinnen und Patienten Taschen oder Geschenke an der Information abgeben. Sie werden von Mitarbeitenden auf die Patientenzimmer gebracht. Dabei müssen der Name und, wenn bekannt, die Station vermerkt werden.
 
„Wir hatten gehofft, dass wir ein erneutes Besuchsverbot vermeiden können, denn wir wissen, dass das für die Menschen, die bei uns im Krankenhaus sind, und ihre Angehörigen eine schwierige Situation ist“, sagt Nils B. Krog, Geschäftsführer des EKM. Das aktuelle Infektionsgeschehen habe diese Entscheidung aber notwendig gemacht. „Wir bitten alle, sich an das Besuchsverbot zu halten – zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden.“