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Anmeldung
Patienten und AngehörigeBitte besprechen Sie die Anmeldung mit Ihrem Hausarzt.
Für Ärztinnen und ÄrzteBitte laden Sie das Formular und senden es ausgefüllt an uns zurück.
Bitte per Fax oder E-Mail an unser Sekretariat senden.
Geriatrische Institutsambulanz
Die Geriatrische Institutsambulanz (GIA) ist eine Ergänzung zur geriatrischen Versorgung durch den Hausarzt. Die GIA unterstützt diesen bei der Behandlung geriatrischer Patienten, die durch ihre Multimorbidität einen dringenden Bedarf an einer erweiterten Diagnostik und Therapie haben, jedoch aufgrund der Art und der Komplexität ihrer Krankheitsverläufe und der derzeitigen Versorgungsstruktur nur eingeschränkt ambulant versorgt werden können. Die GIA zeigt dezidiert weitere ambulante Diagnostik- und Therapieoptionen (wie Bildgebung, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Medikation, usw.) auf.
Wie kann ich mich in der GIA untersuchen lassen?
Patienten benötigen hierzu eine Überweisung ihres Hausarztes. Zudem muss der Hausarzt zunächst ein erstes sogenanntes geriatrisches Basis-Assessment durchführen. Danach folgt eine telefonische Vorabklärung zwischen dem zuweisenden Hausarzt und dem Arzt der GIA. Die GIA übernimmt dann eine weitere Untersuchung und Beurteilung der Patienten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann zusammen mit einer Therapieempfehlung an den Hausarzt zurückgegeben, der auf dieser Basis eine entsprechende Therapie einleitet oder genehmigt.
Leistungsspektrum
Die spezialisierte geriatrische Versorgung umfasst die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung, geriatrischer Assessment-Verfahren und einer Beurteilung durch einen Therapeuten (Logopäde oder Ergotherapeut oder Physiotherapeut). Die Assessments selber werden durch spezialisierte geriatrische Funktionsassistentinnen durchgeführt und dann durch den Geriater ausgewertet. Anhand dieser Testergebnisse und Untersuchungen wird dann ein schriftlicher Behandlungsplan für den überweisenden Vertrags-/Hausarzt erstellt.
Die Assessments (Testverfahren) werden in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Mobilität
- Selbst-Hilfefähigkeit
(Aktivitäten des täglichen Lebens) - Gedächtnisleistung
- Emotion
- Ernährung
- Soziale Situation
- Schmerz
- Kontinenz
Eine weiterer Schwerpunkt der GIA ist die Überprüfung der bestehenden Medikation auf Wechselwirkungen hinsichtlich der Aufnahme, Abbau und Interaktionen mit auch frei verkäuflichen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.
Fahrtkostenregelung
Für Patienten, die auf einen Fahrdienst angewiesen sind, kann die Krankentransportrichtlinie angewendet werden. Die Fahrt zur einer Versorgung in einer Geriatrischen Institutsambulanz (GIA) nach § 118a SGB V ist mit einer ambulanten Behandlung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 der Krankentransport-Richtlinie gleichzusetzen.