Entlassung (Entlassmanagement)

Nachdem Ihre stationäre Behandlung abgeschlossen ist, werden Sie aus dem Krankenhaus entlassen. Manche Patienten benötigen nach dem Krankenhausaufenthalt weitere Unterstützung. Dies kann eine Reha sein, Hilfe durch einen Pflegedienst oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Rahmen des Entlassmanagements kümmern wir uns darum, dass Ihre Versorgung lückenlos weitergeht. Unsere Pflege- und Sozialberatung unterstützt Sie bei den notwendigen Schritten für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der linken Seite unter Downloads.

4330 hilft

4330hilft ist eine Gruppe Ehrenamtlicher, die Menschen in Mülheim beim Einkauf, Gang zur Apotheke oder anderen Alltagsaufgaben unterstützt, wenn diese es nicht mehr selbst können. Auch für Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, bietet die Gruppe ihre Unterstützung an. Unter der Nummer 0208 30995454 können Sie Ihren Bedarf anmelden und Termine abstimmen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist ebenfalls möglich: info@4330hilft.de. Alle Informationen zur Gruppe finden Sie bei Facebook unter facebook.de/4330hilft.

Die Gruppe ist unabhängig vom Evangelischen Krankenhaus Mülheim tätig. Bei Fragen zum Angebot wenden Sie sich bitte direkt an die o. g. Telefonnummer.

Am Entlassungstag 

Am Entlassungstag erhalten Sie Ihren vorläufigen Entlassungsbrief und - soweit erforderlich - alle wichtigen Informationen, wie es nun mit Ihrer Versorgung weitergeht. 

Zur Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung. Sie können die Zahlung aber auch an Ihrem Entlassungstag direkt hier im Krankenhaus leisten. Dazu wenden Sie sich bitte an die Information, lassen sich eine Nummer geben und gehen in die Patientenaufnahmekabinen. Bitte beachten Sie, dass bestenfalls Ihr Angehöriger, der Sie ggf. abholt, Geld oder EC-Karte mitbringt. So können mögliche Diebstähle während Ihres Aufenthalts vermieden werden.
Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte am Entlassungstag den Befreiungsausweis vor.

Die Rückzahlung von Restguthaben und Kartenpfand für die Nutzung von Telefon und TV erfolgt über den Automaten im Eingangsbereich.